Die Kanzlei

 

Von Rechtsanwalt Dr. jur. Peter Bobsin im Jahre 1963 gegründet, zählt unsere Kanzlei zu den alt eingesessenen in Düsseldorf. Herr Dr. Bobsin hat seine Tätigkeiten schon frühzeitig neben den Bereichen des Zivil- und Strafrechts auf das internationale Privatrecht mit Mandanten aus den europäischen Nachbarländern ausgerichtet.

Seit Beginn der 90er Jahre haben wir unser Tätigkeitsspektrum konzentriert und beraten vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts, bei der Gestaltung und der Prüfung aller Arten von Verträgen sowie bei der Unternehmensnachfolge.  Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Durch ein qualitativ und technisch hoch entwickeltes Forderungsmanagement ist es uns möglich, die Beitreibung von Forderungen rasch, effizient und kostengünstig zu verfolgen. Ein gesonderter Bereich ist die Forderungsbeitreibung für ausländische Gläubiger bei deutschen Schuldnern.

Das Recht um den Reitsport bildet einen weiteren Schwerpunkt der beruflichen Ausrichtung von Herrn Rechtsanwalt Dyhr.

Zu unserer Mandantschaft gehören neben inländischen mittelständischen Unternehmen auch ausländische Firmen, u.a. aus Belgien, den Niederlanden, Frankreich, aber auch aus Venezuela und Hong Kong. Viele unserer inländischen Mandanten sind international ausgerichtet, z.B. im Bereich der Versicherungen, der Medien und der Kommunikation. Sie gehören auf ihrem Gebiet zu den führenden nationalen Unternehmen.

Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und des Düsseldorfer Anwaltvereins e.V.