Tätigkeitsspektrum


Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten Arbeitgebende und Arbeitnehmende in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, begleiten sie bei Kündigungen, Betriebsschließungen oder -verlagerungen.

Auch bei Vertragsauslegungen, Abmahnungen, Inhalten von Personalakten, Kündigungen oder einer sonstigen Interessenwahrnehmung stehen wir Ihnen zur Seite.

Praktisches Know-how und ergebnisorientiertes Verhandlungsgeschick halten wir für ebenso bedeutsam wie die rechtssichere Konfliktlösung.


Internationaler Warenkauf

 

In gleicher Weise wie der grenzüberschreitende Warenkauf der Unternehmen zunimmt, gewinnen die Kenntnisse des internationalen Rechts und insbesondere des einheitlichen UN - Kaufrechts (CISG) an Bedeutung. Dieses gilt heute in mehr als 65 Staaten, und zwar nicht nur in fast allen großen Wirtschaftsnationen, sondern auch in einer Vielzahl kleinerer Staaten. Das UN-Kaufrecht findet dabei unmittelbar Anwendung und verdrängt in seinem Geltungsbereich die nationalen Vorschriften. So weichen nicht nur die Vorschriften für Rügefristen, Gewährleistungsrechte und Zinsberechnung vom deutschen Recht ab, sondern auch so grundlegende Fragen wie die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die Voraussetzungen für die Gewährung von Schadensersatz im Falle von Vertragsverletzungen.

Wir begleiten Sie in sicherer Beherrschung des UN-Kaufrechts sowohl bei der Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen mit Auslandsberührung.


Forderungs-Management

 

Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungswesen, gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckung bis zur effizienten Vertretung im Insolvenzverfahren erledigen wir für Sie aus einer Hand und entlasten Sie damit von zeitraubenden und kostenintensiven Routinearbeiten.

Dabei wahren wir Ihr Interesse am Erhalt der Geschäftsverbindung mit säumigen Schuldnern, verhandeln mit ihnen über die Rückführung Ihrer Forderung unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und überwachen Ratenzahlungen. So können sich die Schuldner wirtschaftlich erholen und bleiben als Kunden oder Geschäftspartner von Bedeutung.


Wirtschaftsrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Handelsrecht

  • Internationale Warenkäufe

  • Insolvenzrecht

 

Im Gesellschaftsrecht erstrecken sich unsere Tätigkeiten auf die Gründung, Beratungen bei Umwandlung, Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen oder Geschäftsanteilen bis hin zum Erbrecht einschließlich der Nachfolgeregelungen. Die Beratungstätigkeit umfasst sämtliche Gesellschaftsformen sowie Umstrukturierungen, Unternehmens- und Beherrschungsverträge, Satzungsänderungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen. Diese gestaltende Tätigkeit wird ergänzt durch langjährige forensische Erfahrungen im Bereich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern / Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften wie auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschließt.

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Das Handelsrecht bildet die Grundlage des “Wirtschaftsrechts”. Wir vertreten namhafte national sowie international tätige Handelsgesellschaften und beraten diese bei der Gestaltung von Kauf-, Lizenz-, Leasing- und sonstigen Verträgen aus dem Bereich des Handelsrechts. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund der überwiegend unternehmerisch geprägten Mandantenstruktur besteht so eine unserer Kompetenzen im Bereich der Gestaltung von national wie auch international verwendbaren produktbezogenen Handelsvertreter- oder Franchiseverträgen.

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In gleicher Weise wie der grenzüberschreitende Warenkauf der Unternehmen zunimmt, gewinnen die Kenntnisse des internationalen Rechts und insbesondere des einheitlichen UN - Kaufrechts (CISG) an Bedeutung. Dieses gilt heute in mehr als 65 Staaten, und zwar nicht nur in fast allen großen Wirtschaftsnationen, sondern auch in einer Vielzahl kleinerer Staaten. Das UN-Kaufrecht findet dabei unmittelbar Anwendung und verdrängt in seinem Geltungsbereich die nationalen Vorschriften. Wir begleiten Sie in sicherer Beherrschung des UN-Kaufrechts bei der Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen mit Auslandsberührung.

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Im Insolvenzrecht beraten wir Sie über die Bewältigung von Krisen zur Vermeidung einer Insolvenz, bei der Beantragung oder Abwehr von Insolvenzanträgen, begleiten Sie im Verfahren und vertreten Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter bei Haftungsfragen.


Pferderecht

 

Rechtsanwalt Dyhr beschäftigt sich seit seiner Zulassung im Jahre 1987 schwerpunktmäßig mit dem Pferderecht, d. h. allen Rechtsfragen rund um das Pferd, seine Haltung und den Handel. Dazu finden sich in verschiedenen Fachzeitschriften von ihm verfasste Veröffentlichungen. Er selbst reitet seit 1967 und stellte in Dressur, Springen und Vielseitigkeit selbst ausgebildete Pferde turniermäßig vor. Gleichzeitig ist er als Richter und Parcourschef tätig und hat verschiedene Funktionen in Vereinen und im Pferdesportverband Rheinland wahrgenommen. Zur Zeit ist er Präsident des Pferdesportverbandes Düsseldorf.


Vertragsrecht

 

Ein nicht durchdachter, nicht sachgerechter Vertrag kann fatale finanzielle Folgen haben. (Merke: Die schlimmsten Unfälle passieren am Schreibtisch!). Wir legen deshalb größten Wert auf die interessengerechte, rechtlich fundierte Gestaltung von Verträgen, auch bei internationalen Berührungspunkten, und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchführung, auch bei einer streitigen Auseinandersetzung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Dazu zählen auch die Erstellung oder Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Impressum und Angaben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) mit Rücksicht auf die aktuelle Rechtsentwicklung.


Zivilrecht

 

Das im Zivilrecht wichtigste Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches vor allem grundlegende Regeln über Personen und deren Rechtsbeziehungen zueinander, Sachen und Schuldverhältnisse beinhaltet, z.B. das Miet- oder Werkvertragsrecht. Wir beraten Sie umfassend, vertreten Sie aber auch in Gerichtsverfahren mit Berufserfahrung von über 30 Jahren!