Ab August 2020 neue Regeln für Finanzberater und -anlagenvermittler

Ab dem 1. August 2020 gelten für Finanzberater und -anlagenvermittler verschärfte Regelungen im Umgang mit ihren Kunden.

Sie müssen sich nun intensiver über ihre Kunden informieren, um sie im Hinblick auf die in Frage kommenden Anlagevarianten interessenterecht aufklären zu können. Das einfache Beratungsprotokoll reicht dafür nun nicht mehr aus. Es muss vielmehr eine ausführliche Erklärung über die Geeignetheit der empfohlenen Anlage verfasst werden, die die Ziele und Präferenzen des Kunden, den Umfang der Beratung und die zwischen Berater und Kunden erfolgten Abstimmung umfasst. Dem Kunden ist diese Erklärung vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen und Privatkunden darüber hinaus auf einem Datenträger wie USB-Stick, Speicherchip o.ä.

Interessenkonflikte sollen vorab erkannt und vermieden werden, indem „angemessene“ Maßnahmen ergriffen werden. Bestehen bei ihnen Interessenkonflikte, müssen sie die Kunden vor Abschluss eines Anlagevertrages entsprechend informieren, auch über dadurch u. U. drohende Nachteile.

Schließlich müssen Berater und Vermittler in Zukunft Telefongespräche sowie die elektronische Kommunikation mit dem Anleger aufzeichnen, die die Beratung oder die Vermittlung von Finanzanlagen zum Gegenstand hat. Die Kunden sind zuvor darüber aufzuklären.

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